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Leistungen
Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
- Kfz-Gutachten Haftpflichtschaden
- Kfz-Gutachten Kaskoschaden
- Kfz-Bewertungen
- Kfz-Wertgutachten
- Kfz-Beweissicherungsgutachten
- Kfz-Kostenvoranschläge
Bei Unfallschäden durch Fremdverschulden sind Sie als Geschädigter so zu stellen, als wäre der Schaden nicht entstanden. Maßgeblich dafür ist der § 249 BGB.
Zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparaturkosten fertigen wir für Sie ein Schadensgutachten an.
Ein fremdverschuldeter Unfall bedeutet für Sie:
- freie Wahl des Gutachters
- Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
- Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
- Entscheidungsfreiheit, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder gar nicht reparieren zu lassen
Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle weiteren mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden Kosten ersetzt im Normalfall die gegnerische Haftpflichtversicherung.
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